Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bungee Trampolin Event
Artikel 1: Allgemein
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer wenn diese durch den Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die folgenden Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
Artikel 2: Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kaufverträge und Mietverträge zwischen dem Auftraggeber und Bungee Trampolin Event als Auftragnehmer sowie einbezogenen Dritten. Die Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen über die Ausführung und Annahme von Arbeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie einbezogenen Dritten.
2.2. Änderungen und Abweichungen dieser Bedingungen und der Vereinbarungen zwischen Bungee Trampolin Event und dem Auftraggeber gelten nur, wenn diese zwischen Auftraggeber und Bungee Trampolin Event schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht für die vertraglichen Beziehungen zwischen Bungee Trampolin Event und Auftraggeber.
Artikel 3: Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Inhalte der Anzeigen von Bungee Trampolin Event sind unverbindlich und als Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber zu sehen.
3.2. Der Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn Bungee Trampolin Event die Vereinbarungen schriftlich bestätigt, eine Rechnung an den Auftraggeber versendet oder mit der Ausführung des Auftrages bereits begonnen hat.
3.3. Zusätze und Änderungen des Angebots sind erst dann gültig, wenn Bungee Trampolin Event diese schriftlich bestätigt.
3.4. Wenn diese Änderungen zu Erhöhung oder Verminderung des Angebotspreises führen, müssen diese Preisänderungen schriftlich durch beide Parteien bestätigt werden.
3.5. Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Angebot berufen, wenn Bungee Trampolin Event offensichtlich über dessen Inhalt im Irrtum war und der Auftraggeber dies hätte erkennen können.
3.6. Zusätze, Änderungen und jegliche Absprachen sind erst dann gültig, wenn diese von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 4: Ausführung des Auftrags
4.1. Bungee Trampolin Event verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Mietgegenstand gemäß Vereinbarung über Beschreibung, Qualität und Menge für den vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.
4.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle benötigten Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages gegeben sind. Findet die Bereitstellung der benötigten Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht statt, behält Bungee Trampolin Event sich das Recht vor, die Vorbereitungen für die Ausführung des Auftrages und die Ausführung des Auftrages selber zu unterbrechen oder abzubrechen. Der entstandene Schaden durch Unterbrechung oder Abbruch der Ausführung des Auftrages muss durch den Auftraggeber ersetzt werden.
4.3. Werden für die Ausführung des Auftrages aus rechtlichen Gründen Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte benötigt, sind diese durch den Auftraggeber auf seine Kosten rechtzeitig vor der Lieferung einzuholen. Kann die Ausführung des Auftrages nicht oder nur teilweise stattfinden, mangels benötigter Genehmigungen oder Zulassungen durch Dritte, bleibt die Zahlungsverpflichtung laut Vertrag unangetastet bestehen.
4.4. Bei Lieferung, Auf- und Abbau muss der Auftraggeber stets an der vereinbarten Lieferadresse anwesend sein.
4.5. Bungee Trampolin Event muss den Auftrag unmittelbar nach Ankunft und ohne Hindernisse an der Lieferadresse ausführen können. Der Auftraggeber muss die Gegebenheiten und Eigenschaften des Bestimmungsortes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt des Auf- und Abbaus kennen.
4.6. Benötigt der Mietgegenstand eine Stromversorgung, hat der Auftraggeber für die Bereitstellung von Strom am Bestimmungsort des Mietgegenstandes Sorge zu tragen.
4.7. Wird diesen Bestimmungen durch den Auftraggeber nicht nachgekommen, fallen zusätzliche Kosten an.
Artikel 5: Preise
Wenn nicht in Preislisten, Angeboten oder anderen Formen von Auftragsbestätigungen anders angegeben, sind alle durch Bungee Trampolin Event angebotenen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und / oder anderen Gebühren, die bei Auftragsausführung anfallen, zu verstehen.
Artikel 6: Bezahlung
6.1. Wenn im Angebot oder auf der Rechnung nicht anders bestimmt, beträgt das Zahlungsziel sofort nach Rechnungsdatum. Ist eine Barzahlung bestimmt muss diese zu Beginn der Lieferung und vor Ausführung des Auftrages erfolgen.
6.2. Wird das Zahlungsziel überschritten, werden alle weiteren noch offenen Rechnungen fällig. Ab diesem Zeitpunkt gerät der Auftraggeber in Verzug und schuldet Bungee Trampolin Event ab Rechnungsdatum einen Verzugszins in Höhe von 1% pro Monat über den fälligen Betrag. Diese Zinsen und die anfallenden Administrationskosten werden durch Bungee Trampolin Event per Mahnung gefordert, innerhalb 2 Wochen nachdem eine vergebliche Zahlungserinnerung verschickt wurde.
6.3. Zahlt der Auftraggeber nach Zustellung einer Mahnung nach Ablauf der festgelegten Frist nicht, werden die anfallenden gerichtlichen Kosten, außergerichtlichen Kosten, Zinsen und Administrationskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Forderung des fälligen Rechnungsbetrages bleibt weiterhin bestehen.
6.4. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15% des offenen Rechnungsbetrages.
Artikel 7: Vermietung
7.1. Bungee Trampolin Event ist während der Ausführung des Auftrages nicht verantwortlich für Beschädigungen und Verlust von persönlichem Eigentum und für körperliche Schäden der anwesenden Personen und Teilnehmer.
7.2. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Bungee Trampolin Event und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weiter vermietet oder ausgeliehen werden.
7.3. Die Betreibung der Mietanlage darf nur vom Personal von Bungee Trampolin Event erfolgen.
7.4. Treten Wetterumstände ein, bei denen der Gebrauch des Mietgegenstandes für Nutzer und eventuelle Betreuer, nicht wie vorhergesehen möglich ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Bungee Trampolin Event kann nicht für entstehenden Schaden des Auftraggebers verantwortlich gemacht werden. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen, unabhängig von den Wetterumständen während des Mietzeitraumes.
Artikel 8: Verweigerung und Auflösung des Vertrages
8.1. Bungee Trampolin Event und der Auftraggeber haben die Möglichkeit aufgrund sehr schlechter Wetterlage (Starkregen, Sturm, Gewitter etc.) innerhalb von 48 Stunden, kostenfrei zu stornieren.
8.2. Wird der Auftrag später als 48 Stunden vor dem Ausführungsdatum des Auftrages annulliert, wird dem Auftragnehmer der volle Rechnungsbetrag in Höhe von 100% in Rechnung gestellt.
8.3. Muss die Ausführung eines Auftrages unterbrochen oder abgebrochen werden durch einen Fehler des Auftraggebers mangels Genehmigung oder anderer Zustimmung durch Dritte u.a.
Artikel 9: Preisanpassung
Bungee Trampolin Event behält sich das Recht vor Preise zwischenzeitlich zu verändern. Der Auftraggeber hat das Recht, für am Zeitpunkt der Preisveränderung vertraglich bereits vereinbarte Preise, innerhalb von drei Tagen, nach Bekanntmachung der Preisveränderung, bereits bestätigte Aufträge aufzulösen.
Artikel 10: Haftung
10.1. Die Benutzung des Mietgegenstandes geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Bungee Trampolin Event ist außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht haftbar für Folge-, Betriebs-, Verletzungs- und Körperschäden des Auftraggebers, seines Personals oder Dritten, die als Folge eines Defekts des Mietgegenstandes während der Mietperiode auftreten.
10.2. Der Auftraggeber muss Bungee Trampolin Event von jeglichem Anspruch von Dritten aus Schaden an Personen oder Gegenständen in Folge eines Defektes des Mietgegenstandes freistellen.
10.3. Die Schadensersatzpflicht für Bungee Trampolin Event ist begrenzt auf den von der Versicherung gezahlten Betrag, vorausgesetzt die Versicherung von Bungee Trampolin Event übernimmt den Schaden.
10.4. Im Falle der Beschädigung oder des Verschwindens des Mietgegenstandes oder eines Teils des Mietgegenstandes, haftet der Auftraggeber für den damit verbundenen Schaden.
Artikel 11: Auflösung des Vertrags
11.1. Bungee Trampolin Event kann den Vertrag schriftlich kündigen oder die Ausführung des Auftrages aufschieben, wenn nach Vertragsabschluss durch Bungee Trampolin Event Umstände zur Kenntnis genommen werden, die vermuten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird oder wenn bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung vereinbart wurde, die nicht oder nur teilweise erfüllt wird.
11.2. Ist die Ausführung des Vertrages nur mit außerordentlich hohen, unrealistischen Aufwänden oder Kosten bezüglich Material und/oder Personen möglich, kann Bungee Trampolin Event vom Vertrag zurück treten.
Impressum:
Bungee Trampolin Event
Frank Hermann Olbrich
Brinkerstraße 47
45549 Sprockhövel
0157 37255359
Umsatzsteuer ID: 323/5080/3952